Bremer Rathaus
Das Bremer Rathaus ist es prächtiger gotischer Bau, der seit 2004 UNESCO-Welterbe ist. 1405 bis 1408 erbaut, ist es das einzige Rathaus in Europa, das im Spätmittelalter erbaut und niemals zerstört wurde. Die prächtige Hauptfassade repräsentiert auf einzigartige Weise den Stil der sogenannten Weser-Renaissance und vermag es, mit den symbolbehafteten Sandsteinfiguren die Geschichte anschaulich zu machen. Das Gebäude besteht aus insgesamt zwei übereinander liegenden Rathaushallen. Dabei dient das obere Geschoss des Bremer Rathaus für repräsentative Zwecke, die untere, damals für das "Marktvolk" gedacht, ist heute allen Bürgen zugänglich.
Einst speziell für den Rat der Stadt gebaut, sollten sowohl Architektur als auch Skulpturen die Unabhängigkeit der Stadt von Kaiser und Bischof demonstrieren. Das Bremer Rathaus steht für das gewachsene Selbstbewusstsein des Rates und dem bürgerlichen Machtanspruch. Die obere Halle, der schönste und repräsentativste Festraum Bremens, war jahrhundertelang Tagungssitz des Rats. Hier wurden Verträge geschlossen, wichtige Entscheidugnen getroffen, Recht gesprochen und auswärtige Gesandte empfangen. Heute wird der 41 m lange, 15 m breite und 8 m hohe Festsaal für Veranstaltungen, Empfänge sowie Konzerte genutzt. Besucher können die vier prächtigen Modell-Kriegsschiffe sowie die reich geschmückten Portale bewundern.
Das Gobelinzimmer im Bremer Rathaus hingegen ist ein kleines Kabinett, in welchem einst der Zweite Bürgermeister der Stadt einquartiert war. Heute dient es als Besprechungszimmer, hier kann jedoch auch die standesamtliche Trauung stattfinden, Ein kunstvoll gearbeiteter, prächtiger Wandteppich verleiht dem Gobelinzimmer seinen Namen. Unmittelbar vor dem Bremer Rathaus befindet sich der steinerne Bremer Roland. Diese großflächige Statue, 1404 errichtet, zählt zu den repräsentativsten und ältesten Rolandstatuen in ganz Mitteleuropa. Auch diese steht für die bürgerliche Autonomie und Souveränität und bildet zusammen mit dem Rathaus ein eindrucksvolles Zeugnis der gewachsenen Macht seitens der Bürger.